Klasse L – T

Traktor- Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Wer hat früher als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt?
Im landwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die
entsprechende Lizenz schon für Jugendliche zu bekommen.

Klasse L

Zugmaschinen

● die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
● mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
● Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit Anhängerdürfen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

● jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
● Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung und Prüfung

Klasse T

Zugmaschinen

● die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
●mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

● jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
● Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung und Prüfung
Praktische Ausbildung und Prüfung